Häufig gestellte Fragen

Antworten zu rechtlichen Themen für Immobilienmakler

Welche Leistungen bietet ObjektRecht Beratung für Makler?
Wir unterstützen bei Vertragsprüfungen, Due Diligence, Beratung zu kauf- und mietrechtlichen Aspekten sowie Konfliktlösung.
Wie läuft die Vertragsprüfung ab?
Nach Übersendung Ihrer Unterlagen analysieren wir alle Klauseln und weisen auf potenzielle Risiken hin. Sie erhalten eine verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Kann ich einen Termin vor Ort in Zürich vereinbaren?
Ja, wir empfangen Sie gerne in unserem Büro an der Museumstrasse 2 in 8001 Zürich.
Welche Unterlagen werden für eine Due Diligence benötigt?
Üblicherweise prüfen wir Kaufverträge, Grundbuchauszug, Baubeschreibungen sowie relevante Genehmigungen und Protokolle.
Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?
In der Regel melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang Ihrer Anfrage.
Arbeitsverfahren und Honorare?
Unsere Honorare richten sich nach dem individuellen Aufwand und werden transparent vorab besprochen.
Unterstützen Sie auch bei Streitigkeiten?
Ja, wir vertreten Sie in Verhandlungen und bieten Begleitung in Mediationsverfahren.
Ist eine Erstberatung kostenpflichtig?
Eine kurze Erstberatung per E-Mail ist kostenfrei. Für weiterführende Analysen erstellen wir ein Angebot.
Wie unterstütze ich als Immobilienmakler meine Auftraggeber beim Vertragsabschluss?
Als Immobilienmakler profitieren Sie von unserer juristischen Expertise bei der Erstellung und Prüfung von Vermittlungs- und Kaufverträgen. Wir prüfen Vertragsklauseln, passen Musterverträge an Ihre Geschäftspraxis an und klären offene Punkte mit allen Beteiligten. Damit stellen Sie rechtssichere Geschäftsabschlüsse sicher.
Welche Haftungsrisiken bestehen bei Immobilienvermittlung?
Haftungsrisiken können aus fehlerhaften Vertragsklauseln, unzureichender Dokumentation oder Pflichtverletzungen entstehen. Wir prüfen Ihre Prozesse, weisen auf potenzielle Risiken hin und entwickeln Maßnahmen zur Risikovermeidung – beispielsweise durch klare Vertragsregelungen und strukturierte Kommunikation gegenüber Kunden.
Wann ist eine Maklerprovision rechtlich durchsetzbar?
Eine Provision wird durch einen rechtsgültigen Maklervertrag, ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit und nachweisliche Abschlussbereitschaft fällig. Wir prüfen Ihre Provisionsvereinbarungen, sorgen für korrekte Formulierungen und klären Vorgehensweisen im Streitfall, damit Sie Ihre Ansprüche sachgerecht geltend machen können.